Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

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In Deutschland läuft die Baugenehmigung grundsätzlich nach einem ähnlichen Ablauf ab: Zuerst prüfen Bauämter, ob das Vorhaben planungsrechtlich in die Umgebung passt (zum Beispiel nach Bebauungsplan oder nach den Regeln für die jeweilige Gebietslage). Danach folgt die Einreichung des Bauantrags, die formale und fachliche Prüfung durch die zuständigen Stellen und am Ende die Entscheidung über die Genehmigung. Trotz dieses gemeinsamen Grundmusters gibt es spürbare Unterschiede zwischen den Bundesländern. Hintergrund ist, dass die bundeseinheitliche Musterbauordnung (MBO) zwar als Orientierung dient, die konkrete Ausgestaltung aber in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt wird. Das betrifft unter anderem, wie umfangreich das Genehmigungsverfahren im Einzelfall ist und welche Anforderungen an die Unterlagen gestellt werden. Besonders relevant sind Unterschiede bei den verfahrensfreien bzw. genehmigungsfreien Vorhaben: Was in einem Bundesland ohne Baugenehmigung umgesetzt werden kann, kann in einem anderen Bundesland stärker genehmigungspflichtig sein. Auch die Frage, wer einen Bauantrag einreichen darf und wie genau die Bauvorlagen ausgestaltet sein müssen, wird je nach Landesrecht unterschiedlich gehandhabt. Außerdem spielt die Digitalisierung eine Rolle: Einige Bundesländer bieten digitale Antragswege an, andere setzen stärker auf klassische Einreichungen. Für Bauherr:innen ist deshalb entscheidend, sich frühzeitig beim zuständigen Bauamt oder über die Vorgaben des jeweiligen Bundeslands zu informieren, welche Schritte im konkreten Fall gelten und welche Unterlagen erforderlich sind.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Solingen

Zuständig ist das Bauaufsichtsamt in Solingen. Bauanträge werden landeseinheitlich über das Bauportal NRW eingereicht.

Zum Bauportal NRW

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen sollten Bauherren besonders darauf achten, welche Vorhaben tatsächlich ohne formelle Genehmigung umgesetzt werden dürfen und wo die Grenze zur Genehmigungspflicht verläuft. Denn verfahrensfreie bzw. genehmigungsfreie Spielräume können je nach Fallgestaltung unterschiedlich ausfallen, etwa bei Änderungen an bestehenden Gebäuden oder bei bestimmten baulichen Maßnahmen. Entscheidend ist außerdem, dass die Unterlagen zum Bauantrag vollständig und nachvollziehbar sind, damit das Bauamt prüfen kann, ob das Vorhaben planungsrechtlich und technisch passt. Im Zweifel lohnt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Behörde.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Solingen.

Zum Verzeichnis

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Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




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